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Abfall

Kehrichtabfuhr

Der Kehricht ist vor 07.00 Uhr am Montagmorgen an den offiziellen Sammelplätzen gemäss offiziellem Routenplan bereit zu stellen (bei der Gemeindeverwaltung erhältlich). Die Bevölkerung leistet den Kehrichtmännern einen grossen Dienst, wenn die Abfallsäcke in den Quartieren und Strassenzügen zentral deponiert werden und nicht einfach alle 20 Meter beidseits der Strassen abgestellt werden. Es besteht nur Gewähr dafür, dass Kehricht, welcher an den offiziellen Deponiestellen bereit gestellt ist, eingesammelt wird.

Bereitstellung erst am Montagfrüh

Die Bevölkerung wird gebeten, den Kehricht (ausgenommen Abfälle in Containern) unbedingt erst am Montagmorgen bereitzustellen, da es immer wieder vorkommt, dass Tiere (Marder, Füchse etc.) die Säcke aufreissen und den Kehricht in alle Himmelsrichtungen zerstreuen.

Sammlung von wiederverwertbaren Abfällen

Hinter dem Verkaufsladen des VOLG ist eine Sammelstelle für Glas, Altöl, Aluminium, Weissblech, PET und Textilien. Sie helfen uns Kosten zu sparen, wenn Sie die Dosen flachgepresst einwerfen. Oftmals werden auch artfremde oder für den Einwurf zu grosse Gegenstände einfach neben die Container deponiert und müssen dann auf Kosten der Gemeinde entsorgt werden. Um auch den Anwohnern die Ruhezeiten zu gewährleisten, dürfen an Sonn- und Feiertagen und ab 20.00 Uhr nicht mehr benützt werden.

Papier- und Kartonsammlung

Die Gemeinde führt zwei Mal im Jahr (Termine siehe Rubrik "Daten Papier- und Metallsammlungen") in Zusammenarbeit mit dem Schützenverein Helvetia Oberzeihen eine Sammlung durch. Die Daten werden jeweils im öffentlichen Publikationsorgan (Neue Fricktaler Zeitung, Donnerstagsausgabe) bekanntgegeben. Das Papier ist gebündelt an den offiziellen Deponiestelle der Kehrichttour ab spätestens 8.00 Uhr bereitzustellen. Sie können den beauftragten Verein unterstützen, indem Sie Ihr Papier und Karton am Vorabend (17.30 - 19.00 Uhr) oder am Sammeltag (8.00 - 11.00 Uhr) zu den Sammelmulden beim VOLG-Platz bringen. Loses Papier und Karton in Schachteln, Papiersäcken oder Tragtaschen können nicht mitgenommen. Kartonschachteln sind zusammenzulegen und ebenfalls gebündelt bereitzustellen. Andere Materialien oder Gebinde werden nicht mitgenommen.

Alteisensammlung

Die Alteisenmulde steht während der Papier- und Kartonsammlungen am Samstag von 10.00 - 11.30 Uhr beim Forstwerkhof an der Hornusserstrasse bereit. Es werden keine Haushalt- oder Elektronikgeräte entgegengenommen. Diese können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Entsorgung von Sperrgütern

Kleinsperrgut bis höchstens 140 cm Länge, 60 cm Durchmesser und höchstens 25 kg Gewicht kann in fest verschnürten Bündeln oder Schachteln versehen mit einer Kleinsperrgut-Gebührenmarke (110 L-Kehrichtmarke) der ordentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Verletzungsgefahren sind zu vermeiden.

Grösseres Sperrgut aller Art und Bauschutt können bei den Recyclingunternehmungen in der Region entsorgt werden. Wir empfehlen folgende Firmen:
> Waser AG, Mühlehalde 175, 5075 Hornussen, www.waserag.ch
> RE-Center Fricktal, Industriestrasse 16, 5070 Frick, www.daetwiler.com  

Elektrogeräte und Haushaltgeräte

Elektronikgeräte, Leuchtstoffröhren etc. können über den Fachhandel oder in den RE-Centren entsorgt werden.

Sonderabfälle

Sonderabfälle, wie Medikamente, Farben, Verdünner, Säuren etc. sind wenn möglich in der Originalverpackung der ursprünglichen Verkaufstelle abzugeben. Keinesfalls dürfen diese Abfälle via Kanalisation entsorgt werden. Drogerien und Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, solche Abfälle bis 5 kg unentgeltlich entgegenzunehmen.

Tierabfälle

Tierkörper bis zu 199 kg oder Schlacht- und Fleischabfälle müssen in die von den Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen gemeinsam betriebenen Kadaversammelstelle bei der Kläranlage in Hornussen zugeführt werden. Das geschätzte Gewicht der abgelieferten Kadavermenge sowie die genaue Adresse des Anlieferers sind im Buch neben der Kadaverbox einzutragen. Die Kadaversammelstelle ist rund um die Uhr geöffnet. Es wird auch auf das separate Merkblatt "Entsorgung von Schlachtabfällen und Tierkadaver" (erhältlich bei der Gemeindeverwaltung) verwiesen.

Gartenabfälle - Feuern im Freien in Wohngebieten nicht mehr gestattet

Grüngut aller Art ist nach Möglichkeit zu kompostieren und zu häckseln. Gemäss § 52 Absatz 1 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer ist in Wohngebieten das Verbrennen von Feld- und Gartenabfällen im Freien untersagt. (www.ag.ch/umwelt). Das Verbrennen von Abfällen jeder Art, wie Papier, Karton oder Kunststoff ist grundsätzlich verboten und strafbar. Verstösse gegen das Verbrennungsverbot müssen verfolgt werden. Als Alternative zur Verbrennung von Schnittgut steht Ihnen die Grünabfuhr zur Verfügung. Auskünfte erteilt Ihnen die Firma Pfister, Oeschgen, Tel. 062 876 11 18. Es wird auch auf das Merkblatt Grüngut Hausabfuhr [pdf, 70 KB] verwiesen.

Weitere Informationen und Auskünfte

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe zur Betreibung einer sauberen und kostengünstigen Abfallbeseitigung.

DER GEMEINDERAT