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Wichtiges

Vorgehen bei Stromausfall

  1. Prüfen Sie, ob die Sicherungen oder der Sicherungsautomat in der Wohnung oder im Haus in Ordnung   ist.
  2. Erkundigen Sie sich, ob auch die Nachbarschaft ohne Strom ist.
  3. Falls beide Punkte zutreffen, bitten wir Sie, bei Störungen nachfolgendes Alarmkonzept zu beachten. Die Elektroversorgung wird anschliessend ihr Bestes tun, um Sie so schnell wie möglich wieder mit Strom zu versorgen.

Gemeindekanzlei Zeihen: 062 867 40 40
Hans Bräm, operativer Leiter Elektra Zeihen: 062 876 17 46info@elektrazeihen.ch

Im anderen Fall dürfte die Störung an Ihrer Hausinstallation liegen. Hier kann Ihnen Ihr Elektroinstallateur weiterhelfen.

Meldepflicht bei Zu- und Wegzug eines Abonnenten

Jeder Abonnentenwechsel ist mindesten 5 Tage vor dem Zu- oder Wegzug der Gemeindeverwaltung zu melden, damit am gegebenen Tag der Zählerstand abgelesen werden kann. Geht keine Meldung ein oder erfolgt sie verspätet, so haftet der bisherige Abonnent dem Werk gegenüber für den Stromverbrauch bis zum bekannt werden seines Wegzuges. Für Energiebezüge und allfällige Gebühren in leer stehenden Mieträumen und Anlagen ist der Liegenschaftsbesitzer dem Werk gegenüber haftbar.