Hundekontrolle
Das Halten eines Hundes bringt nicht nur viel Freude, sondern auch Pflichten mit sich.
Informationen zur Hundehaltung und Hundesteuer
| Pflichten |
Als Hundehalterin/Hundehalter sind Sie verpflichtet
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| Amicus-Datenbank | Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein. Hundehalter müssen alle Änderungen wie Halterwechsel, Tod des Hundes usw. selbständig der nationalen Heimtierdatenbank Amicus melden (Tel. 0848 777 100 oder www.amicus.ch). Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen. Auch Adressänderungen müssen bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden. |
| Einfuhr | Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus. |
| Hundesteuer | Die Hundetaxe läuft jährlich von anfangs Mai bis Ende April und beträgt CHF 120.00 sofern der Regierungsrat keine Anpassungen vornimmt. Wird ein Hund innerhalb des "Hunde"-Jahres ersetzt oder der Wohnsitz innerkantonal gewechselt, wird keine zusätzliche Taxe fällig. |
| Befreiung | Folgende Hunde sind von der Hundesteuer befreit, sofern ein offiziell anerkannter Nachweis vorgelegt werden kann
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