Krankenkassen Prämienverbilligungen
Anspruch Prämienverbilligung 2025
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potentiell anspruchsberechtigten Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung 2022 des Kantons Aargau einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2024. Ab Oktober kann der Code direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv bestellt werden. der Code ist sechs Wochen gültig. Der Antrag kann unter www.sva-ag.ch/pv-online gestellt werden. Wer keinen Internetzugang hat, darf sich bei der Gemeindezweigstelle (062 867 40 43) oder direkt bei der SVA Aargau (062 836 82 97) melden, die bei der Antragstellung oder bei Unklarheiten gerne behilflich sind. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2024 ab. Danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung 2025 mehr gestellt werden.