Einbürgerungen
Erleichterte Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:
Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin und folgende Fristen.
- 5 Jahre total in der Schweiz
- Seit 3 Jahren verheiratet
- Seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet.
Ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von Ausländern:
- 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung).
- im Besitz der Niederlassungsbewilligung C