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Heimatausweis

Wenn sich eine Person vorübergehend ausserhalb der Gemeinde, in der sie Hauptwohnsitz hat, aufhalten will, hat sie Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Mit dem Heimatausweis erklärt die Hauptwohnsitzgemeinde, dass der Heimatschein bei ihr hinterlegt ist.  Sie können den Heimatausweis entweder am Schalter oder über den Onlineschalter beziehen.

In der Nebenwohnsitzgemeinde haben schweizerische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in der Schweiz den Heimatausweis zu hinterlegen.