Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von § 5 des Kantonalen Niederlassungsgesetzes erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von CHF 20.– erhoben. Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.