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Krankenkassen Prämienverbilligungen

Anspruch Prämienverbilligung 2021

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potentiell anspruchsberechtigten Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung 2018 des Kantons Aargau einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2020. Ab Oktober kann der Code direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv bestellt werden. der Code ist sechs Wochen gültig. Der Antrag kann unter www.sva-ag.ch/pv-online gestellt werden. Wer keinen Internetzugang hat, darf sich bei der Gemeindezweigstelle (062 866 60 30) oder direkt bei der SVA Aargau (062 836 82 97) melden, die bei der Antragstellung oder bei Unklarheiten gerne behilflich sind. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2020 ab. Danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung 2021 mehr gestellt werden.