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Vormundschaftswesen

Am 1. Januar 2013 ist ein neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es hat das 100-jährige Vormundschaftsrecht abgelöst. Damit hat sich auch die Behördenorganisation im Kanton Aargau grundelgend geändert. Der Gemeinderat ist nicht mehr Vormundschaftsbehörde. Neu ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde tätig. Eine interdisziplinäre Fachbehörde mit mindestens drei Mitgliedern (Richterin, Psychologin, Sozialarbeiterin) wird erstinstanzlich alle Kindes- und Erwachsenenschutzfälle entscheiden. Die Mitarbeitenden der Gemeinden werden die Fachbehörde mit Abklärungen von Sachverhalten unterstützen. Anstelle der bisher standardisierten Massnahmen (Vormundschaft, Beiratschaft, Beistandschaft) gibt es nur noch Beistandschaften, die entsprechend den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person ausgestaltet werden. 

Für die Gemeinde Zeihen ist das Familiengericht am Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg, zuständig. Es ist erreichbar unter Telefon 062 869 70 20 oder per Mail an familiengericht.laufenburg@ag.ch.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.