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Ein- und Auszugsanzeige Vermieter

Liegenschaftsverwaltungen, VermieterInnen von Wohnungen, bzw. Zimmern und LogisgeberInnen sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrem Haus, bzw. in ihrer Wohnung innert 14 Tagen dem Einwohneramt zu melden. Wir bitten Sie deshalb, uns jeweils bei einem Mieterwechsel eine Ein- bzw. Auszugsanzeige zuzustellen.

Für die Meldungen von Mieterwechsel danken wir Ihnen. Sie erleichtern uns in erheblichem Masse die Arbeit bei Abklärungen über Meldeverhältnisse von Einwohnerinnen und Einwohnern.