Navigieren in Zeihen

Verfallsanzeigen Steuern – fristgerechte Bezahlung lohnt sich

Jeweils im September erhalten die Steuerpflichtigen eine Anzeige für noch offene provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres.

Damit wird angezeigt, welche Beiträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober zur Zahlung fällig.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1. November wird aufgrund der kantonalen Gesetzgebung auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,0 Prozent berechnet. Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (CHF 35.00 Mahngebühr).

Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit dem Regionalen Steueramt Frick (Tel. 062 865 28 90 oder steuern@frick.ch) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich.

Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (Tel. 062 867 40 41 oder finanzverwaltung@zeihen.ch) zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt 0,75 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2026 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.