Krankenkassen-Prämienverbilligung
Bis Ende September werden alle Personen mit möglichem Anspruch auf Prämienverbilligung von der SVA Aargau einen Code per Post erhalten.
Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2027 muss online gestellt werden. Sollte der Code nicht eintreffen, kann er bei der SVA Aargau, www.sva-ag.ch/codebestellung, Telefon 062 836 81 81, bestellt werden. Sobald der Code per Post eintrifft, kann der Antrag auf Prämienverbilligung innert sechs Wochen unter
www.sva-ag.ch/pv-online ausgefüllt und direkt an die SVA Aargau übermittelt werden. Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2027 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2026 erfolgen. Ob Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, geht aus den Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2027 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2024 relevant. Mithilfe des Online-Rechners www.sva-ag.ch/rechner prüft man, wo die Einkommensgrenze des Haushalts liegt und ob Anspruch auf eine Prämienverbilligung für das Jahr 2027 besteht. Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die SVA-Gemeindezweigstelle, Telefon 062 867 40 43, gerne zur Verfügung.