Ersatzwahlen vom 28.02.2027 für ein Mitglied des Gemeinderates und des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
Aufgrund des Rücktritts von Vizeammann Roman Pfister findet am 28.02.2027 die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates und des Vizeammanns statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15.01.2027, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, das zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie auf demselben Wahlzettel gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied des Gemeinderates ist (§ 27a Abs. 2 GPR). Für den Gemeinderat und den Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).