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Provisorische Steuerrechnungen 2024

Kürzlich wurden die provisorischen Steuerrechnungen 2024 an alle Steuerpflichtigen versandt. Einzahlungen bis Ende Oktober werden verzinst.

Jede (Teil-)Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 Prozent. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Sollte der provisorische Steuerbetrag nicht den Gegebenheiten im Bemessungsjahr 2024 entsprechen, zögern Sie nicht, unter Vorlage der Belege (Lohnabrechnung usw.) beim Regionalen Steueramt Böztal-Zeihen in Hornussen (steuern@boeztal.ch) eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung zu verlangen. Wenn die provisorische Rechnung zu hoch ist bzw. nicht angepasst und nur teilweise bezahlt wird, kann dies eine gebührenpflichtige Mahnung und allenfalls eine Betreibung auslösen. Für Ihre termingerechten Zahlungen danken wir Ihnen bestens.