Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien
Der Gemeindeschreiber, sein Stellvertreter, der Gemeindeammann oder der Vizeammann erstellt folgende Beglaubigungen:
- Unterschriftsbeglaubigung
- Unbedingt das Formular erst am Schalter unterschreiben!
- Sie müssen persönlich am Schalter erscheinen und sich ausweisen.
- Die Kosten belaufen sich auf Fr. 10.00 / Fr. 20.00 je nach Umfang.
- Beglaubigung von Kopien
- Das Orginaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
- Die Kosten belaufen sich auf Fr. 10.00.
- Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden in der Gemeindekanzlei ausgestellt.
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